Welche Möglichkeiten haben Sie?
Jede Lebenssituation ist anders. Deshalb bieten wir verschiedene Wege an, Ihre Forderung zu begleichen – damit Sie eine Lösung finden, die zu Ihnen passt. Sie regeln alles bequem im Serviceportal mit Ihrem Aktenzeichen und Ihren Eckdaten.
Gesamtzahlung
Sie zahlen den ausstehenden Betrag in einer Summe. Das ist der schnellste und kostengünstigste Weg, weil keine weiteren Kosten entstehen.
Gesamtzahlung im Portal vereinbaren
Ratenzahlung
Eine einmalige Zahlung ist gerade nicht möglich? Unter bestimmten Voraussetzungen vereinbaren wir mit Ihnen eine Ratenzahlung, die zu Ihren finanziellen Möglichkeiten passt.
Ratenzahlung im Portal vereinbaren
Online-Zahlung
Zahlen Sie sofort per PayPal oder Sofortüberweisung – sicher, ohne Kontodatenpreisgabe und mit direkter Bestätigung.
Online zahlen
Wichtig zu wissen
So läuft die Ratenzahlung ab.
- Antrag im Serviceportal stellen – mit Aktenzeichen und Angaben zu Ihrer finanziellen Situation.
- Einkommensnachweis ist hilfreich, um eine passende Ratenhöhe festzulegen.
- Sonderzahlungen jederzeit möglich – wer schneller zurückzahlen möchte, kann höhere Beträge leisten.
- Ratenvereinbarung schriftlich – Sie erhalten alle Konditionen klar und verbindlich.
Bin ich verpflichtet, die Inkassokosten mitzuzahlen?
Ja. Nach §§ 280, 286, 249 BGB sind Verzugskosten – einschließlich der Kosten eines Inkassounternehmens – vom Schuldner zu tragen.
Kann eine Forderung gestundet werden?
Eine vollständige Stundung ist nicht möglich. Eine Ratenzahlung dagegen meist schon – melden Sie sich einfach bei uns.
Wird ein SCHUFA-Eintrag gelöscht, wenn ich zahle?
Nach vollständiger Zahlung melden wir die Erledigung an die SCHUFA. Die Löschung selbst richtet sich nach den SCHUFA-Richtlinien.
Sicher und transparent.
- 256-bit SSL-Verschlüsselung bei allen Online-Zahlungen
- Klare Zahlungsbestätigung per E-Mail
- Persönliche Beratung unter +49 2151 4543-100
- DSGVO-konforme Verarbeitung