Mein Schreiben – die ersten Schritte
Ich habe ein Schreiben von Königs Inkasso erhalten. Was soll ich tun?
Bitte reagieren Sie zeitnah – per Telefon, E-Mail oder über unser Serviceportal. Wir wurden von einem Gläubiger beauftragt, eine offene Forderung einzuziehen. Wenn Sie der Meinung sind, dass die Forderung nicht berechtigt ist, teilen Sie uns Ihre Einwände mit. So vermeiden Sie zusätzliche Kosten und wir finden gemeinsam eine Lösung.
Welche Daten muss ich bei einer Kontaktaufnahme angeben?
Aus Datenschutzgründen benötigen wir immer Ihr Aktenzeichen, Ihren vollständigen Namen, Ihre Adresse und Ihr Geburtsdatum. Ohne diese Angaben dürfen wir keine Auskünfte erteilen.
Wie schnell wird mein Schreiben oder meine E-Mail bearbeitet?
Wir antworten so schnell wie möglich. Bei erhöhtem Aufkommen kann es zu Verzögerungen kommen – wir bitten um Verständnis und kümmern uns zuverlässig um Ihr Anliegen.
Was passiert, wenn ich eine Frist nicht einhalte?
Bitte setzen Sie sich umgehend mit uns in Verbindung – dann stimmen wir das weitere Vorgehen mit Ihnen ab. Verstreicht eine Frist ohne Reaktion, wird das Mahnverfahren fortgesetzt. Die daraus entstehenden Kosten gehen zu Ihren Lasten.
Forderung & Inkassokosten
Muss ich die Inkassokosten zusätzlich zur Hauptforderung zahlen?
Ja. Nach §§ 280 Abs. 2, 286, 249 BGB ist der Verzugsschaden – einschließlich der Kosten eines Inkassounternehmens – vom Schuldner zu erstatten.
Was bedeutet „die Forderung ist tituliert"?
Ein Titel ist eine gerichtliche Entscheidung – etwa ein Urteil, ein Beschluss oder ein Vollstreckungsbescheid. Mit einem rechtskräftigen Titel darf der Gläubiger Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten.
Dürfen Sie für eine Ratenvereinbarung eine Einigungsgebühr verlangen?
Ja. Inkassodienstleister dürfen die gleichen Gebühren abrechnen wie ein Rechtsanwalt nach dem RVG für außergerichtliche Tätigkeiten (§ 13e Abs. 1 RDG).
Ratenzahlung & Stundung
Kann die Forderung gestundet werden?
Eine vollständige Stundung ist nicht möglich. Eine Ratenzahlung dagegen meist schon – unter bestimmten Voraussetzungen.
Wie vereinbare ich eine Ratenzahlung?
Am einfachsten direkt im Serviceportal. Halten Sie Ihr Aktenzeichen bereit. Ein Einkommensnachweis hilft uns, eine passende Ratenhöhe zu finden.
Kann ich während einer laufenden Ratenvereinbarung Sonderzahlungen leisten?
Ja, jederzeit. Höhere Zahlungen verkürzen die Laufzeit – das ist in Ihrem Interesse.
Warum fragen Sie nach meinem Einkommensnachweis?
Wenn wir Ihre finanzielle Situation kennen, können wir realistische Raten mit Ihnen vereinbaren – im Sinne einer Lösung, die für beide Seiten funktioniert.
SCHUFA & Bonität
Wird die Forderung an die SCHUFA gemeldet?
Nach Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO und § 31 Abs. 2 BDSG können wir Daten zu nicht beglichenen Forderungen an Wirtschaftsauskunfteien übermitteln. Diese fließen dort in das Scoring ein.
Kann ein SCHUFA-Eintrag vorzeitig gelöscht werden?
Nach vollständiger Zahlung melden wir die Erledigung an die SCHUFA. Eine vorzeitige Löschung einer berechtigten Forderung sehen die SCHUFA-Richtlinien nicht vor – bitte wenden Sie sich für Details direkt an die SCHUFA Holding AG.
Pfändung & gerichtliche Schritte
Darf mein Arbeitslohn gepfändet werden?
Ja – aber nur, wenn ein rechtskräftiger Titel vorliegt und dieser zugestellt wurde. Der Teil des Einkommens, der für eine bescheidene Lebensführung notwendig ist (Pfändungsfreigrenze), bleibt unpfändbar.
Umzug, Insolvenz, persönliche Situation
Ich ziehe um – was muss ich tun?
Bitte teilen Sie uns Ihre neue Anschrift unverzüglich schriftlich mit. So vermeiden Sie kostenpflichtige Adressermittlungen, die zu Ihren Lasten gehen würden.
Ich befinde mich in der Privatinsolvenz – darf die Königs Inkasso noch Forderungen geltend machen?
Nur Schulden, die vor Insolvenzeröffnung bestanden, werden durch das Verfahren entschuldet. Neue Verbindlichkeiten, die danach entstehen, müssen weiterhin beglichen werden – die Restschuldbefreiung gilt hierfür nicht.
Forderung ist nicht (mehr) berechtigt
Ich habe bereits an den Gläubiger gezahlt – was nun?
Senden Sie uns bitte eine Kopie Ihres Kontoauszuges (per Post oder E-Mail) mit Angabe unseres Aktenzeichens. Nach Prüfung melden wir uns bei Ihnen.
Ich habe die Ware bereits an den Gläubiger zurückgesendet.
Bitte schicken Sie uns eine Kopie des Retourenbeleges, aus dem die Rücksendung hervorgeht. Sobald die Unterlagen geprüft sind, melden wir uns bei Ihnen.
Ich hatte nie einen Vertrag mit dem Gläubiger – Personenverwechslung oder Identitätsdiebstahl?
Melden Sie sich bitte sofort bei uns. Wir stoppen den Beitreibungsprozess und klären den Sachverhalt gemeinsam mit Ihnen und unserem Auftraggeber auf. Ihre Daten werden im bestätigten Fall gesperrt – diese zweckgebundene Speicherung ist DSGVO-konform und durch die LDI NRW ausdrücklich gebilligt.
So vermeiden Sie künftig Identitätsmissbrauch:
- Ausweis- und Identifikationsdaten nur weitergeben, wenn zwingend erforderlich
- Ausweis-Kopien nicht unbeobachtet liegen lassen
- Hinweise Ihrer Landesdatenschutzbehörde beachten
Sie haben eine andere Frage?
Wir sind für Sie da.
Telefon: +49 2151 4543-100 – persönliche Beratung
E-Mail: post24@koenigs-inkasso.de