Häufig gestellte Fragen.

Hier finden Sie verständliche Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Ihr Schreiben von Königs Inkasso. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, melden Sie sich gerne direkt bei uns.

Mein Schreiben – die ersten Schritte

Bitte reagieren Sie zeitnah – per Telefon, E-Mail oder über unser Serviceportal. Wir wurden von einem Gläubiger beauftragt, eine offene Forderung einzuziehen. Wenn Sie der Meinung sind, dass die Forderung nicht berechtigt ist, teilen Sie uns Ihre Einwände mit. So vermeiden Sie zusätzliche Kosten und wir finden gemeinsam eine Lösung.

Aus Datenschutzgründen benötigen wir immer Ihr Aktenzeichen, Ihren vollständigen Namen, Ihre Adresse und Ihr Geburtsdatum. Ohne diese Angaben dürfen wir keine Auskünfte erteilen.

Wir antworten so schnell wie möglich. Bei erhöhtem Aufkommen kann es zu Verzögerungen kommen – wir bitten um Verständnis und kümmern uns zuverlässig um Ihr Anliegen.

Bitte setzen Sie sich umgehend mit uns in Verbindung – dann stimmen wir das weitere Vorgehen mit Ihnen ab. Verstreicht eine Frist ohne Reaktion, wird das Mahnverfahren fortgesetzt. Die daraus entstehenden Kosten gehen zu Ihren Lasten.

Forderung & Inkassokosten

Ja. Nach §§ 280 Abs. 2, 286, 249 BGB ist der Verzugsschaden – einschließlich der Kosten eines Inkassounternehmens – vom Schuldner zu erstatten.

Ein Titel ist eine gerichtliche Entscheidung – etwa ein Urteil, ein Beschluss oder ein Vollstreckungsbescheid. Mit einem rechtskräftigen Titel darf der Gläubiger Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten.

Ja. Inkassodienstleister dürfen die gleichen Gebühren abrechnen wie ein Rechtsanwalt nach dem RVG für außergerichtliche Tätigkeiten (§ 13e Abs. 1 RDG).

Ratenzahlung & Stundung

Eine vollständige Stundung ist nicht möglich. Eine Ratenzahlung dagegen meist schon – unter bestimmten Voraussetzungen.

Am einfachsten direkt im Serviceportal. Halten Sie Ihr Aktenzeichen bereit. Ein Einkommensnachweis hilft uns, eine passende Ratenhöhe zu finden.

Ja, jederzeit. Höhere Zahlungen verkürzen die Laufzeit – das ist in Ihrem Interesse.

Wenn wir Ihre finanzielle Situation kennen, können wir realistische Raten mit Ihnen vereinbaren – im Sinne einer Lösung, die für beide Seiten funktioniert.

SCHUFA & Bonität

Nach Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO und § 31 Abs. 2 BDSG können wir Daten zu nicht beglichenen Forderungen an Wirtschaftsauskunfteien übermitteln. Diese fließen dort in das Scoring ein.

Nach vollständiger Zahlung melden wir die Erledigung an die SCHUFA. Eine vorzeitige Löschung einer berechtigten Forderung sehen die SCHUFA-Richtlinien nicht vor – bitte wenden Sie sich für Details direkt an die SCHUFA Holding AG.

Pfändung & gerichtliche Schritte

Ja – aber nur, wenn ein rechtskräftiger Titel vorliegt und dieser zugestellt wurde. Der Teil des Einkommens, der für eine bescheidene Lebensführung notwendig ist (Pfändungsfreigrenze), bleibt unpfändbar.

Umzug, Insolvenz, persönliche Situation

Bitte teilen Sie uns Ihre neue Anschrift unverzüglich schriftlich mit. So vermeiden Sie kostenpflichtige Adressermittlungen, die zu Ihren Lasten gehen würden.

Nur Schulden, die vor Insolvenzeröffnung bestanden, werden durch das Verfahren entschuldet. Neue Verbindlichkeiten, die danach entstehen, müssen weiterhin beglichen werden – die Restschuldbefreiung gilt hierfür nicht.

Forderung ist nicht (mehr) berechtigt

Senden Sie uns bitte eine Kopie Ihres Kontoauszuges (per Post oder E-Mail) mit Angabe unseres Aktenzeichens. Nach Prüfung melden wir uns bei Ihnen.

Bitte schicken Sie uns eine Kopie des Retourenbeleges, aus dem die Rücksendung hervorgeht. Sobald die Unterlagen geprüft sind, melden wir uns bei Ihnen.

Melden Sie sich bitte sofort bei uns. Wir stoppen den Beitreibungsprozess und klären den Sachverhalt gemeinsam mit Ihnen und unserem Auftraggeber auf. Ihre Daten werden im bestätigten Fall gesperrt – diese zweckgebundene Speicherung ist DSGVO-konform und durch die LDI NRW ausdrücklich gebilligt.

So vermeiden Sie künftig Identitätsmissbrauch:

  • Ausweis- und Identifikationsdaten nur weitergeben, wenn zwingend erforderlich
  • Ausweis-Kopien nicht unbeobachtet liegen lassen
  • Hinweise Ihrer Landesdatenschutzbehörde beachten

Sie haben eine andere Frage?

Wir sind für Sie da.

Telefon: +49 2151 4543-100 – persönliche Beratung
E-Mail: post24@koenigs-inkasso.de